Glasgeländersystem mit Allgemeinem bauaufsichtlichen Prüfzeugnis
Keine Zulassung im Einzelfall
notwendig!
Ausführung möglich in Edelstahl, feuerverzinktem Stahl oder pulverbeschichtet,
mit satiniertem Glas oder Klarglas, gemäss den aktuell geltenden technischen Richtlinien.
Absturzsichernde Verglasung der
Kategorie C1 nach TRAV gemäss Bauregelliste A Teil 3 Lfd.Nr. 12
Eingetragen im Hessischen
Präqualifikationsregister
Nr. 060062GZ7NG
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